Während bei privat Versicherten die Abrechnung osteopathischer Leistungen kein Problem darstellt, gewähren viele gesetzliche Krankenkassen ihren Mitgliedern nur im Rahmen einer freiwilligen Satzungsleistung einen Zuschuß zur osteopathischen Behandlung.
Die Höhe des Zuschusses kann je nach Kasse stark schwanken und unterliegt bestimmten Voraussetzungen. Welche Bedingungen das sind, können Sie hier erfahren oder Sie sprechen im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse.
Grundvoraussetzung bei allen gesetzlichen Krankenkassen ist die nachhaltig qualifizierte Ausbildung des behandelnden Osteopathen und die Mitgliedschaft in einem anerkannten Osteopathieverband.
Da ich als ACON Therapeut ® und DO.CN ® diese Voraussetzungen erfülle, sind meine
Rechnungen bei den meisten gesetzlichen Krankenkassen anerkannt.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit mir auf.
Ich berate Sie gern!