Urteil zur Ausübung der Osteopathie vom OLG Düsseldorf, Oktober 2015: Die Düsseldorfer Richter stellten in ihrem Urteil fest, dass die Osteopathie nur durch einen Arzt oder einen unbeschränkten Heilpraktiker ausgeübt werden darf. Selbst eine Delegation mittels einer Verordnung hat das